Ziele zum FNP

FNP Feucht

18. November 2017

Zurzeit wird der von einem Planungsbüro im Auftrag des Marktes erstellte Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans in Feucht teils kontrovers diskutiert. Die SPD-Fraktion ist bald nach der Vorlage des Entwurfs mit ihren Überlegungen in die Öffentlichkeit gegangen, um eine breite und frühzeitige Diskussion der Vorschläge in Gang zu setzen.

Grundsätzlich soll nicht alles, was bebaubar erscheint auch bebaut werden können. Wir müssen die Ziele definieren, wie sich Feucht und Moosbach in den nächsten 15 bis 20 Jahren entwickeln sollen. Der Charakter von Feucht und insbesondere auch Moosbach darf sich nicht negativ verändern. Feucht muss „Markt im Grünen“ bleiben. Insbesondere muss auf die Grünzüge im Ort Rücksicht genommen werden.

Das Wachstum von Feucht und Moosbach muss begrenzt bleiben. Das schließt allerdings nicht aus, Baugebiete abzurunden und Lücken zu schließen. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürger Feuchts und ihren Kindern und Enkeln die Möglichkeit eröffnen, in ihrem Heimatort wohnen zu bleiben.

Sozialer bzw. genossenschaftlicher, also günstiger Wohnraum ist auch in Feucht rar. Sozialbindung von Wohnraum existiert zurzeit nur noch bei den Altengerechten Wohnen. Sie stehen aber nur einem kleinen Bevölkerungskreis zur Verfügung. Sozialer oder genossenschaftlicher Wohnungsbau muss in Feucht möglich sein und gefördert werden. Die geplante Bebauung in der Sternstraße ist ein erster positiver Ansatz. Günstiger Wohnraum muss auch in Feucht angeboten werden. Größere Gebiete sollen nur dann ins Auge gefasst werden, wenn mit der Bebauung günstiger Wohnraum geschaffen werden kann. Die Forderung, jede Möglichkeit neuer Wohnbauflächen auszuschließen, lehnen wir ab. Dem Wunsch nach zusätzlicher Wohnbaufläche kann nicht weniger Bedeutung beigemessen werden als dem Bedarf von Unternehmen an Wachstum und baulicher Erweiterung.

Wir müssen die Nachverdichtung besser steuern. Es kann nicht sein, dass dort, wo vorher ein Einfamilienhaus mit Garten stand, in Zukunft eine Wohnanlage mit bis zu 10 Wohneinheiten als Eigentumswohnungen errichtet wird. Hier muss das Maß der Nutzung besser an die Umgebung angepasst und gesteuert werden. Flächendeckende Bebauungspläne oder Satzungen müssen die Lücken schließen, wo heute Bundesgesetze oder Bayrische Verordnungen zu große Möglichkeiten eröffnen. Die SPD-Fraktion hat daher im Haushaltsplan und in der Finanzplanung der kommenden Jahre Mittel für die Erstellung von Bebauungsplänen beantragt.

Die Vermarktung von Grundstücken zur Wohnbebauung oder auch zu Gewerbegebieten darf keinen Einfluss auf die Entscheidungen des Markts Feucht zur Ausweisung von Wohnbau- oder Gewerbeflächen haben. Gemeinwohl geht vor Privatinteressen.

Lothar Trapp

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