Spenden

Die SPD finanziert sich in der Hauptsache aus Mitgliedsbeiträgen und aus Spenden.

Kommunalpolitisches Engagement ist Ehrenamt - aber zusätzlich werden Mittel benötigt, um die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, vor Wahlen unsere Argumente zu publizieren, Veranstaltung durchzuführen und mehr.

Nachstehend finden Sie die Bankverbindung zu unserem Spendenkonto.
Wir freuen und bedanken uns, wenn Sie unsere Arbeit mit einer Spende unterstützen wollen.

Die Bankverbindung unseres Spendenkontos bei der Sparkasse Feucht lautet:

Kontoinhaber SPD-Ortsverein Feucht
IBAN DE89 7605 0101 0380 2586 08
BIC SSKNDE77XXX
Verwendungszweck Spende für politische Arbeit
noch Verwendungszweck Hans Mustermann, Musterstraße 5, 99999 Musterstadt

Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger auch stets Ihre Anschrift an. Diese ist für die Zuordnung der Spende wichtig und dient bei Beträgen über 100 € auch dazu, Ihnen die entsprechende Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt übersenden zu können.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Datenschutzerklärung: Die uns mit der Überweisung übermittelten Daten werden ausschließlich für die Verwaltung Ihrer Spende verwendet.

Steuerliche Hinweise

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar: Das Einkommenssteuergesetz (EStG) kommt Spenderinnen und Spendern mit zwei Regelungen entgegen:

Die Lohnsteuer / Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten. Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Insgesamt kann ein/e Alleinstehende/r damit bis zu 3.300 Euro bei der Steuererklärung angeben, steuerlich gemeinsam veranlagte Ehepaare bis zu 6.600 Euro. Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

Zuwendungen eines Spenders, auch eines Unternehmens, die im Jahr 10.000 Euro übersteigen, werden mit Namen und Adresse des Spenders im Rechenschaftsbericht der Partei veröffentlicht. Spenden über 50.000 Euro müssen dem Präsidenten des Deutschen Bundestages gemeldet werden, der diese dann zeitnah veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Fragen zu den rechtlichen Bedingungen Ihrer Spende an die SPD haben, wenden Sie sich bitte an: spenden@spd.de

(Alle Angaben ohne Gewähr)