Die SPD-Fraktion beantragt, dass sich der Markt Feucht gegenüber den zuständigen Verkehrsbehörden dafür einsetzt, auf der Schwabacher Straße vor der Einmündung der Brückkanalstraße, der Hauptstraße und Altdorfer Straße bis zum Schäferweg in beiden Richtungen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h einzuführen.
Dieser Straßenabschnitt der Staatsstraße ST 2239 weist zahlreiche Gefährdungspotenziale auf:
Eine 30 km/h Beschränkung dieses Straßenabschnitts wäre eine konsequente Fortsetzung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen in allen einmündenden Straßen.
Durch die geplante Kindertagesstätte wird es zeitnah sowieso zu einen 30 km/h-Beschränkung 150m in beiden Richtungen kommen. Es macht keinen Sinn, nur diese Gefährdungsstelle zu betrachten und nicht den gesamten Bereich der ST 2239 in Feucht.
Zusätzlich wurde auf dem Verkehrsgerichtstag 2020 eine Umkehrung der Ausweisung von 50/30 km/h auf innerörtlichen Straßen diskutiert, die für eine Ausweisung einer 30 km/h-Beschränkung auf diesem Straßenabschnitt spricht.
Lothar Trapp