Änderung des Stimmzettels beantragt

18. Juni 2015

Dass der von der Verwaltung Ende Mai vorgelegte Stimmzettel rechtliche Fragen im Hinblick auf die Wiedergabe der Begründungen und die Nennung der Namen der Vertreter des Bürgerbegehrens „Ja zum Wald“ aufwirft, lag auf der Hand. Die einschlägigen Vollzugshinweise des Bayerischen Innenministeriums sind ebenso eindeutig wie der Widerspruch zwischen diesen Auffassungen und der gemeindlichen Satzung.

Alle rechtlichen Fragen, die von Mitgliedern der Fraktionen der SPD und der Grünen in der Sitzung aufgeworfen wurden, wurden von den Befürwortern des Ratsbegehrens mit ihrer Mehrheit ohne Diskussionsbeiträge abschlägig beschieden. Die zu den gestellten Fragen geäußerte Verwaltungsauffassung rückte zu jeder Frage die Position in den Vordergrund, die den Befürwortern des Ratsbegehrens gelegen kam.

Da der Stimmzettel keine Begründung enthalten darf, wiederhole ich meine Zweifel an der Fragestellung des Ratsbegehrens im Hinblick auf den mit „um … „ beginnenden und mit „zu sichern“ endenden Satzteil. Ein Um-zu-Gedanke gibt eine Begründung für die vorherige Aussage ab und hat deshalb in der Fragestellung nichts zu suchen. Alle Gründe, dafür dass der Stimmzettel keine Begründung enthalten darf, treffen auf die Formulierung der Fragestellung des Ratsbegehrens zu.

Ich beantrage daher - auch für die Fraktion der SPD, dass der Marktgemeinderat in seiner Sitzung am 18. Juni 2015 beschließt, in der Fragestellung des Ratsbegehrens, den mit „um …“ beginnenden und mit „ zu sichern“ endenden Halbsatz zu streichen.

Hannes Schönfelder

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