Im Rahmen einer Veranstaltung der AG 60plus der Feuchter SPD in der AWO Begegnungsstätte berichtete der Feuchter Rechtsanwalt Michael Schwarz über die Möglichkeit einer Betreuungsvollmacht sowie Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, um die Selbstbestimmung im Alter weitestmöglich zu erhalten.
Schnell stellte sich heraus, dass diese Themen doch noch viel an Aufklärung bedürfen. Der Referent konnte die Unterschiede herausstellen und übergab den Teilnehmern dazu auch Musterformulare für die die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen.
Die Teilnehmer hatten im Anschluss außerdem die Möglichkeit auch persönliche Fragen zu stellen. Zum Dank für den Infonachmittag erfreute die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft 60 Plus Inge Jabs im Namen aller RA Michael Schwarz mit einem kleinen Präsent.
Inge Jabs