Bauen in Feucht muss erschwinglich werden

02. Februar 2019

Ein Baulandmodell für Feucht soll bezahlbares Wohnen ermöglichen und es erleichtern, das Feuchter Bürgerinnen und Bürger und ihre jungen Familien leichter und preisgünstiger Bauland erwerben können, um hier zu bauen und wohnen bleiben zu können.

Der Marktgemeinderat hat einstimmig beschlossen, dem Antrag der SPD Fraktion, sich dieses Themas anzunehmen, zu folgen und ein für Feucht anwendbares Baulandmodell gemeinsam zu entwickeln.

Bauen ist immer teurer geworden. In Feucht spielt dabei der Grundstückspreis eine entscheidende Rolle. Das macht bezahlbares Wohnen und die Deckung des Wohnbedarfs von Bevölkerungsgruppen mit besonderen Problemen bei der Wohnraumversorgung sowie der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung immer schwerer. Daran ändert auch der Entwurf des neuen Flächennutzungsplans wenig, selbst wenn neue Wohnbauflächen ausgewiesen werden sollen. Deshalb müssen Wege gegangen werden, den Anstieg der Grundstückspreise unter Kontrolle zu halten. Wir wollen eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung erreichen und so die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, insbesondere auch von Familien mit mehreren Kindern befriedigen, sozial stabile Bewohnerstrukturen schaffen und erhalten sowie die Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung erleichtern.

Unterschiedliche Modelle werden dafür in zahlreichen Gemeinden praktiziert. Allen Fällen liegt ein Grundsatzbeschluss der Gemeinde zugrunde, in dem der politische Wille bekundet wird, mit einer aktiven Bodenpolitik Einfluss auf die Grundstückspreise und eine sozialgerechte Bodennutzung zu nehmen. Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion im Marktgemeinderat beantragt, in Feucht ein Baulandmodell zu entwickeln und dafür einen Grundsatzbeschluss herbeizuführen.

Antrag der SPD

Bei Grundstücken, die im Außenbereich liegen, soll der Markt Feucht zu einem möglichst frühen Zeitpunkt vorab 100 % der im voraussichtlichen Planungsumgriff gelegenen privaten Flächen. erwerben. Bei der Gestaltung des Bodenpreises muss ein Ausgleich zwischen den Interessen des Grundstückseigentümers und des Markts Feucht, stellvertretend für die späteren Nutzer des neuen Baulands gefunden werden. Keine Seite soll sich übervorteilt sehen. Eine Möglichkeit ist, den Kaufpreis für die geplanten Bauflächen am Verkehrswert eines Bauerwartungslandes für Wohnbauland der untersten Stufe zu orientieren. Alternativ ist auch denkbar, den Kaufpreis mit 25% vom Wert des Baulandes (Bruttofläche) anzusetzen, wie das z.B. der Markt Roßtal praktiziert.

Sollte der Verkehrswert so hoch ausfallen, dass eine für den Gemeindehaushalt mindestens kostenneutrale Baulandentwicklung nicht möglich ist, soll der Verkehrswert auf einen angemessenen Kaufpreis herabgesetzt werden, der die kostenneutrale Baulandentwicklung ermöglicht.

Gehören einem Grundstückseigentümer sämtliche Grundstücksflächen im voraussichtlichen Planungsumgriff und ist dieser nach Einschätzung der Gemeinde bereit und in der Lage, das Plangebiet innerhalb angemessener Frist zu erschließen und die Parzellen an vom Markt Feucht benannte Personen zu veräußern, kann die Grundstücksvergabe durch städtebaulichen Vertrag geregelt werden (Investoren-Modell).

Falls der Markt Feucht nur Teileigentum erwirbt, wird alles komplizierter. Umfangreiche und komplexe Vertragsgestaltungen werden erforderlich.

Verwirklicht wird das Baulandmodell nur, wenn die weit überwiegende Zahl der Grundstückseigentümer mitmacht. Ist das nicht der Fall, werden die Bauleitplanung eingestellt und vertragliche Vereinbarungen unterbleiben.

Dieses Baulandmodell soll grundsätzlich für alle künftigen Baugebiete angewandt werden. Es gibt dem Markt ein Instrument einer aktiven Bodenpolitik in die Hand, ohne einen Zwang zur sofortigen Umsetzung zu begründen.

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