Bundesverkehrswegeplan und PWC-Anlage

AG 60plus und AWO

27. Mai 2016

Die Mitglieder der AG 60plus der SPD Feucht beschäftigten sich bei ihrem letzten Treffen mit dem Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans der Bundesregierung und den möglichen Auswirkungen auf unseren Ort.

Peter Liebig stellte die Grundaussagen vor. Der letzte Bundesverkehrswegeplan (BVWP) stammt aus dem Jahr 2003. Der nun vorliegende BVWP 2030 stellt Weichen für den Planungshorizont bis 2030. Ihm liegt eine Zunahme des Verkehrs von insgesamt 12,2 % im Vergleich zum Jahr 2010 zugrunde. Noch deutlicher soll der Güterverkehr im selben Zeitraum zunehmen, und zwar um 38 %. Daraus leiten die Verkehrsplaner einen hohen Bedarf für Aus- und Neubauvorhaben an vielen Stellen der Straßen und Schienennetze ab. Aktuelle Prognosen zum Erhaltungs- bzw. Ersatzbedarf für die Verkehrsinfrastruktur zeigen, dass zukünftig deutlich mehr als in der Vergangenheit investiert werden muss.

In unserer näheren Umgebung sind die A 6 zwischen den Autobahnkreuzen Nürnberg-Süd und Ost, die A 73 zwischen der Anschlussstelle Nürnberg-Hafen-Ost und dem AK Nürnberg-Süd mit jeweils sechsspurigem Ausbau sowie die A 9 zwischen den AK Nürnberg und Nürnberg–Ost mit dem Ausbau auf acht Spuren betroffen. Alle Maßnahmen wirken sich auch auf die A 6 in Richtung Altdorf aus. Damit rückt insoweit die von der Autobahndirektion nördlich von Moosbach geplante PWC-Anlage in den Blick.

Die Verantwortlichen von 60plus freuten sich daher, dass mit Frau Bauer ein engagiertes Mitglied der Bürgerinitiative „Bürgerinitiative Moosbach / Birnthon“ zu dem Treffen gekommen war. Einigkeit bestand darin, in den Bemühungen, die PWC-Anlage zu verhindern, nicht nachzulassen. Daher wurden der Antrag der SPD-Fraktion im Marktgemeinderat und sein Erfolg im Bauausschuss begrüßt, dass der Markt und die Gemeindewerke Feucht die Abwasserentsorgung und die Wasserversorgung unabhängig von der technischen Machbarkeit ablehnen.

Zur Sprache kam auch die geringe Auslastung des privat betriebenen Autohofs bei der Anschlussstelle Alfeld. Würde die Nutzung der privaten Autohöfe gegenüber der Nutzung der Rastplätze an den Autobahnen nicht benachteiligt sein, wäre möglicherweise der Bedarf an zusätzlichen Abstellanlagen entlang der Autobahn deutlich geringer. Aus der Versammlung kam deshalb die Forderung an die Bundespolitik zu überlegen, zwischen den privaten Autohöfen und den staatlich finanzierten Raststätten und PWC-Anlagen für eine Wettbewerbsgleichheit zu sorgen. Denkbar wäre es, die Nutzung der von den Bundesfernstraßen bereit gestellten Abstellplätze mit einer Gebühr zu belasten oder die Nutzung der Autohöfe durch einen Zuschuss zu vergünstigen. Die SPD Feucht wird sich an die Bundestagsfraktion wenden, solchen Überlegungen nachzugehen.

Hannes Schönfelder

Teilen