Hilfen für Corona geschädigte Firmen in Feucht

25. März 2020

Als Mitglied des Aufsichtsrats der Feuchter Gemeindewerke rege ich, Lothar Trapp, an, für die Firmenkunden der FGW, die von der Corona-Krise direkt betroffen sind wie z.B. Gaststätten und Einzelhändler, die schließen müssen, die Abschlagszahlungen für Strom, Gas, Wasser und Kommunikationsleistungen vorerst auszusetzen, um die betroffenen Firmen nicht in zusätzliche finanzielle Probleme zu bringen.

Das Bundeskabinett hat am 25. März einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie beschlossen:

  • Mieterinnen und Mieter von Wohn- und Gewerbeimmobilien werden vor Kündigungen geschützt.
  • Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Kleinstunternehmen erhalten einen Zahlungs- oder Leistungsaufschub bei bestimmten fortlaufenden Verpflichtungen. Dadurch soll insbesondere eine unterbrechungsfreie Versorgung mit Leistungen der Grundversorgung sichergestellt werden, wie zum Beispiel mit Strom und Telekommunikationsleistungen.

Und die gute Nachricht: Diesen Gesetzentwurf setzen die Feuchter Gemeindewerke bereits um:

Betroffene Gewerbebetriebe können die Stundung der entsprechenden Abschläge bei uns beantragen. Den Anträgen wird dann vorerst bis 30.06.2020 stattgegeben.

Die Vorgehensweise für den Zeitraum nach dem 30.06.2020 wird zu einem späteren Zeitpunkt angepasst. Die Mitarbeiter (-innen) sind entsprechend informiert.

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