Kosten der Erweiterung des HORM kritisch

02. Mai 2021

Ein weiteres Mal hat sich der Marktgemeinderat mit den Überlegungen des Hermann-Oberth-Raumfahrtmuseums (HORM) befasst, deren Ziel eine Erweiterung des Museums ist. Neu ist, dass jetzt eine Konzeption der Präsentation der Ausstellungsgegenstände des Museums vorgelegt worden ist.

Diese Konzeption ist beeindruckend und weckt für die Erweiterungswünsche Verständnis.

Die Frage ist allerdings, in welchem Umfang der Markt Feucht zur Verwirklichung der Vorstellungen beitragen kann oder vielleicht auch muss. Nach meinem Eindruck leiten die Verantwortlichen des Vereins eine solche Verpflichtung des Marktes in erster Linie aus dem Vertrag vom 20. Oktober 1988 zwischen der Familie Oberth und dem Markt ab. Dessen Gegenstand war der Verkauf des Pfinzingschlosses (Grundstück Pfinzingstraße 10) und die Überlassung der wissenschaftlichen Sammlung, der Archivalien und der Exponate Hermann Oberth an den Markt sowie dessen Verpflichtung, Räume für die Unterbringung der überlassenen Gegenstände kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Dieser Verpflichtung ist der Markt in den Räumen des jetzigen Museums (Pfinzingstraße 12 und 14) sowie einige Jahre im Pfinzingschloss und später im Dachgeschoss der Reichswaldhalle nachgekommen. Man kann unterschiedlicher Ansicht darüber sein, ob gerade die Unterbringung im DG der Reichswaldhalle sachgerecht und ausreichend ist. Die Unterbringung der Ausstellungsgegenstände in den Räumen des jetzigen Museums steht jedenfalls nach unserer Ansicht der früheren Präsentation im Pfinzingschloss nicht nach.

Daraus folgt für uns, dass man eine rechtliche Verpflichtung des Marktes bejahen kann, für eine bessere Unterbringung des Materials zu sorgen, das derzeit im DG der Reichswaldhalle untergebracht ist. Dagegen verneinen wir eine rechtliche Verpflichtung des Marktes, mit gemeindlichen Mitteln zu einer über den derzeitigen Status hinausgehenden Unterbringung beizutragen. Alles was dafür aufgewendet werden müsste, stellt eine freiwillige Leistung dar.

Und damit sind wir an einem springenden Punkt angelangt. Mit der vom Landratsamt erteilten Genehmigung der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 und in der dazugehörigen Stellungnahme wird der Markt ein weiteres Mal und mit besonderer Dringlichkeit zur Zurückhaltung bei den freiwilligen Leistungen aufgefordert. Daraus und aus der Finanzplanung für die kommenden Jahre, in die wir notwendige Investitionen aufgenommen haben, folgt für uns, dass die von den Verantwortlichen des HORM gewünschte Erweiterung kurz- und mittelfristig vom Markt nicht unterstützt und gefördert werden kann, soweit dafür mehr Mittel beansprucht werden als für eine sachgerechte Unterbringung des derzeit im DG der Reichswaldhalle gelagerten Materials erforderlich ist. Infolgedessen lehnen wir es ab, zum jetzigen Zeitpunkt Geld für Architektenleistungen zur Ermittlung künftiger Baukosten auszugeben. Schon die Durchführung eines VgV-Verfahrens ist mit Kosten im 6-stelligen Bereich zu veranschlagen, weil sicher externes Fachwissen herangezogen muss, um das Verfahren ordnungsgemäß einleiten und durchführen zu können. Eine Kostenschätzung der vom HORM vorgelegten Konzeption durch das Bauamt muss vorerst genügen.

Wir können uns damit einverstanden erklären, dass bereits jetzt die Rechtsfragen geklärt werden, die sich für und nach der Gründung einer gemeinsamen Treuhandstiftung stellen. Nach unserer Ansicht sind das in erster Linie zwei Fragen:

  1. Ist es dem Markt rechtlich möglich, seine Grundstücke der Treuhandstiftung zur Verfügung zu stellen, wenn sie für die gewünschte Erweiterung des Museums und den Museumsbetrieb erforderlich sind.
  2. Wie müssen die Satzung der Stiftung, die Ausstattung der Stiftung und die Organisation des Museumsbetriebs gestaltet werden, damit die Stiftung und deren Geschäftsführung als gemeinnützig i. S. der Abgabenordung anerkannt werden kann.

Diese Fragen sind mit der Rechtsaufsicht und dem Finanzamt zu klären. Der dafür erforderliche Aufwand dürfte sich in Grenzen halten.

Wir erkennen den großen Einsatz der Verantwortlichen des Vereins an, den sie in der Vergangenheit geleistet haben und immer noch leisten, sind aber der Ansicht, dass die Erweiterungsüberlegungen die Möglichkeiten des Marktes übersteigen. Wir können auch den von den Verantwortlichen des Vereins behaupteten Nutzen, z. B. Übernachtungsgäste, für unsere Gemeinde nicht erkennen.

Schließlich weisen wir noch darauf hin, dass die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen in Bayern als Bedingung für eine finanzielle Förderung eine Sicherstellung der künftigen Betriebskosten verlangt. Nach einer von HORM 2019 vorgelegten Aufstellung musste schon damals mit 200.000 € jährlich gerechnet werden. Wir fragen, bis zu welchem Betrag sind wir bereit dafür gerade zu stehen, wenn weder die Eintrittsgelder noch Zuschüsse Dritter die Kosten decken können. Es würde sich auch hier um eine wiederkehrende freiwillige Leistung des Marktes handeln, die zusätzlich die Frage aufwirft, wie es um die Gleichbehandlung mit anderen Vereinen stehen würde.

Hannes Schönfelder

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