Marktgemeinderat gegen ICE-Werk

10. Juni 2021

Begründung der Ablehnung eines ICE-Werks auf der Muna

Einen Beschluss ohne Wenn und Aber fasste der Marktgemeinderat Feucht mit überwältigender Mehrheit gegen ein ICE-Werk auf der Muna Feucht und südlich der Muna.

Die SPD-Fraktion begründet ihre Entscheidung gegen das ICE-Werk an diesen beiden Standorten mit der Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger der Waldsiedlung, zum Naturschutz und dem Widerspruch des Vorhabens zum Bannwaldgesetz, zum Landesplanungsgesetz und zum Regionalplan:

1. Die Standortvorschläge nehmen keinerlei Rücksicht darauf, dass in unmittelbarer Nähe zu der untersuchten Fläche eine durch eine Außenbereichssatzung planungsrechtlich gesicherte Wohnsiedlung gelegen ist, die Heimat für 80 Personen unterschiedlicher Generationen ist.

2. Nach dem Regionalplan gehören der Wald in der Muna und südlich der Muna zu Reichswald und sind Teil eines Landschaftsschutzgebietes und landschaftlichen Vorbehaltsgebietes. Sie sind als regionaler Klimaschutzwald mit Erholungsfunktion zu beurteilen und sollen dauerhaft gesichert werden. Solche schützenswerten naturnahen und für den ökologischen Ausgleich bedeutsamen Landschaftsteile sollen zu einem räumlichen Verbundsystem ausgestaltet werden. Der Regionalplan bestimmt, dass der natürlichen Erholungseignung der nur wenig oder gering belasteten Teilräume der freien Landschaft insbesondere bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen verstärkt Rechnung zu tragen ist und dass die Erholungsfunktion der Wälder, insbesondere im großen Verdichtungsraum Nürnberg/ Fürth/Erlangen, erhalten und gesteigert werden soll. Das Vorhaben der DB steht zu diesen Festlegungen und Zielsetzungen im krassen Widerspruch.

3. Das Vorhaben der DB widerspricht damit auch den Zielsetzungen des BayLplG, die in Art. 6 zur ökologischen Funktion des Raumes niedergelegt sind.

  • Der Raum soll in seiner Bedeutung für die Funktionsfähigkeit der Böden, des Wasserhaushalts, des Klimas, der Erholung sowie als Lebensraum der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen entwickelt, gesichert oder, soweit erforderlich, möglich und angemessen, wiederhergestellt werden.
  • Wirtschaftliche und soziale Nutzungen des Raums sollen unter Berücksichtigung seiner ökologischen Funktionen gestaltet werden.
  • Naturgüter sollen sparsam und schonend in Anspruch genommen werden.
  • Der Schutz der Allgemeinheit vor Lärm und die Reinhaltung der Luft soll sichergestellt werden.
  • Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes soll Rechnung getragen werden, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen.

Keinem dieser Ziele wird ein ICE-Werk auf diesen beiden Flächen gerecht.

4. Die Schutzwürdigkeit der von der DB untersuchten Flächen wird in der Einstufung der Waldflächen als Bannwald nach Art. 11 BayWaldG bestätigt. Bannwald ist danach unersetzlich und muss in seiner Flächensubstanz erhalten werden. Ihm kommt eine außergewöhnliche Bedeutung für das Klima, den Wasserhaushalt oder für die Luftreinigung zu. Eingriffe in den Bannwald sind nur unter bestimmten Maßgaben erlaubt und nur dann, wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neu begründet wird, der hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder gleichwertig werden kann oder wenn zwingende Gründe des öffentlichen Wohls den Eingriff erfordern.

Davon kann bei dem Vorhaben der DB nicht die Rede sein.

Die immer wieder in die Diskussion gebrachte Entmunitionierung wäre nur eine Scheinlösung. Sie beträfe nur einen kleinen Teil der belasteten Fläche, würde die Grundwasserbelastung aus den vergangenen 75 Jahren nicht beseitigen und könnte über Jahrzehnte wegen der damit verbundenen Vernichtung des Waldes selbst gravierende ökologische Folgen haben, siehe dazu auch Entmunitionierung - „Und täglich grüßt das Murmeltier“.

Hannes Schönfelder / Lothar Trapp

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