Ernst Klier begrüßte die zahlreich erschienenen Zuhörer und freute sich über das rege Interesse. An diesem Nachmittag mit Otto Hinterhuber vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) in Bayern hätte man meist eine Stecknadel fallen hören, so gespannt lauschten alle den umfangreichen Ausführungen des Referenten.
Hinterhuber: „Das ganze System der Eingruppierung ist so komplex, dass es im Rahmen einer Nachmittagsveranstaltung nur grob skizziert werden kann.“ Sehr anschaulich präsentierte er die Vorgehensweise wie jemand zu einem Pflegegrad nach dem neuen Pflegestärkungsgesetz 2 kommt. Was passiert bei einem Hausbesuch durch eine Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter des MDK? Welche Fragen spielen dabei eine Rolle? Wie kann ich mich darauf vorbereiten? Dabei sind insgesamt sechs Module entscheidend: Mobilität, Kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Umgang mit Krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte. Diese werden im persönlichen Gespräch durchgesprochen und die Pflegebedürftigkeit durch eine medizinische Fachkraft des MDK festgestellt. Für alle einzelnen Fragen werden dabei Punkte je nach Grad der Selbständigkeit und der notwendigen Hilfe vergeben. Die Höhe der letztlich erreichten Punkte legt dann den jeweiligen Pflegegrad fest z.B. Pflegegrad 1: 12,5 – 26 Punkte bis Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte. Dabei muss aber sicher sein, dass die Zugrunde liegende Situation seid mindestens 6 Monaten besteht und dauerhaft ist. Sehr schnell wurde deutlich, wie kompliziert das ganze System ist.
Weiter erläuterte der Referent noch die sich aus den einzelnen Pflegegraden ergebenden finanziellen Leistungen. Deutlich wurde dabei die Intention des neuen Gesetztes: Ambulant vor stationär. Während die Leistungen sich im ambulanten Bereich zum Teil signifikant erhöht haben, sind die Leistungen für die stationäre Unterbringung z.B. in einem Pflegeheim kaum gewachsen. Beruhigen konnte Hinterhuber alle, die Befürchtungen aufgrund des Gesetztes haben: Die bisherigen Pflegestufen wurden in die nächst höheren Pflegegrade automatisch eingruppiert und allen ist ein Bestandsschutz gewährt. Hinterhuber: „Keine Angst vor dem MDK, ihm liegt daran, dass jeder einzelne so gut wie möglich versorgt wird und ihm die notwendigen finanziellen Leistungen durch die jeweilige Pflegekasse gewährt werden.“
Ernst Klier