Resolution des Marktgemeinderats gegen ein ICE-Werk im Bannwald

Kein ICE-Werk im Reichswald
BI Kein ICE-Werk im Reichswald

28. Oktober 2021

Protest gegen die Planung eines ICE-Werks im Bannwald

Auf einen Antrag der Fraktion der Grünen im Marktgemeinderat beschloss dieser nach Diskussion und kleinen Änderungen die folgende Resolution:

Als Parteien und Gruppierungen, die im Marktgemeinderat des Markt Feucht vertreten sind, erklären wir:

Die bisherigen Vorplanungs- und Informationsverfahren sind gegenüber uns als direkt betroffener Kommune und auch gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern im Einzugsgebiet ungenügend, zu wenig transparent und nicht umfassend.

Die Entscheidungsgrundlagen vorgenommener Abwägungen von verschiedenen in die Vorauswahl gebrachten und inzwischen teilweise wieder ausgenommenen, potenziellen Standorten, sind nicht nachvollziehbar und führen bereits jetzt zu massivem Misstrauen hinsichtlich der Objektivität der Planungs- und Genehmigungsprozesse.

Der Markt Feucht ist bereits jetzt durch die bestehenden Bundesautobahnen, die Bundesfernstraße B8, Staatsstraßen und zwei Bahnverbindungen mit besonderer, überregionaler Bedeutung über die Maßen belastet. Dies mindert zum einen die Erholungs- und Wohnqualität für die Feuchter Bürgerinnen und Bürger. Zum anderen werden hierdurch auch die bestehenden Ökosysteme stark belastet. Der Bau des ICE-Werkes an den vorgeschlagenen Standorten, würde die noch intakten und für gesunde Wohnverhältnisse dringend erforderlichen Schutzräume dauerhaft zerstören. Das ist nicht akzeptabel.

Wir fordern von den Adressaten dieser Erklärung:

1. die vollständige Offenlegung der im Zuge der Vorplanung zum Raumordnungsverfahren entstandenen Gutachten für die aktuell in der Vorauswahl befindlichen Standortoptionen:

  • Feucht, „ehem. MUNA“
  • Feucht „südlich MUNA“

gegenüber dem Markt Feucht und selbstverständlich auch gegenüber der Öffentlichkeit.

2. die unverzügliche und permanente Durchführung von Bürgerinformation und Bürgerbeteiligung. Ziel muss es sein, die Anliegen und Bedenken im Auswahlverfahren zur Raumordnung zu berücksichtigen.

3. Ausschluss von Bannwaldflächen für die Standortsuche, stattdessen ausschließliche Fokussierung der Planer auf bereits der Natur entnommene Flächen.

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