Die SPD-Fraktion hat sich mehrheitlich für die Ausweisung des Waldstücks am Josef-Schlosser-Weg im FNP als Wohnbaufläche ausgesprochen und sieht dazu mehrere Gründe.
Es war und ist eine schwierige Abwägung zwischen dem Erhalt des Waldstücks und dem Bedarf nach Flächen für den Wohnungsbau. Für die Entscheidung war maßgeblich, dass nur eine Bebauung mit gefördertem Wohnbau in Frage kommt. Das ist inzwischen sicher gestellt, da der Markt Feucht jetzt Eigentümer dieser Fläche ist und vertraglich sozialer Wohnungsbau festgeschrieben ist. Das gesamte Wäldchen kann nicht bebaut werden - ein Streifen von mindestens 40 m muss als Abstand zur Autobahn von der Bebauung freigehalten werden.
Ein neuer Aspekt ist hinzugekommen. Die Bayerische Staatsregierung und die CSU proklamieren zwar unablässig, dass die Wohnungsfrage die Zukunftsfrage sei. Aber es fehlen Taten, wie das Verhalten des Staatsforstes zeigt. In der Sternstraße soll geförderter Wohnraum entstehen. Der Bauantrag ist beim Landratsamt eingereicht. Und jetzt stoppt der Staatsforst aus wirtschaftlichen Gründen das Vorhaben. Wenn es nicht gelingt, die Staatsforsten zum Einlenken zu bewegen, werde ich beantragen, dass der Markt Feucht das Grundstück vom Forst erwirbt, um das Vorhaben selbst oder mit Hilfe einer Wohnbaugenossenschaft umzusetzen. Einmal mehr wird eine Aufgabe auf die Kommunen abgewälzt.
Wir sehen in der Auffassung der Mehrheit unserer Fraktion keinen Widerspruch zu dem Motto „Feucht, der Markt im Grünen“. Dieses Motto beschreibt unsere Lage im Reichswald, von dem wir ringsum umgeben sind. Das heißt für uns, dass wir uns gegen Eingriffe in den Bannwald wehren. Es heißt aber nicht, dass jedes Stück Wald von vornherein unangreifbar ist, und zwar unabhängig von Größe und Zustand.
Unser Ja zum Schutz des Bannwaldes haben wir mit aller Entschiedenheit 2015 mit dem Bürgerbegehren „JA zum Wald“ unter Beweis gestellt. Ohne unsere Entscheidung, unser Zutun und unseren Einsatz wäre es weder zum Bürgerbegehren noch zum Erfolg des Bürgerentscheids gekommen. Damals ging es um 10 ha Bannwald. Damals sollte mit einem Bebauungsplan das Baurecht für die Vergrößerung des Gewerbeparks geschaffen werden. Damals ging es um 10 ha Bannwald. Heute geht es um 1 ha Wald, der kein Bannwald ist. Davon ist von vorneherein ein Streifen von 40 m Tiefe wegen des Abstands zur Autobahn von der Bebauung freizuhalten.
Die Wichtigkeit des Bannwalds haben wir auch in diesem Verfahren zur Änderung des FNP mit der Ablehnung der Umwidmung einer Bannwaldfläche südlich des Hagebaus bestätigt und auch die Rodung des Waldes in Moosbach zwischen Feuerwehrgerätehauses und Moosbacher Höhe abgelehnt.
Heute geht es darum, im FNP die Möglichkeit der Bebaubarkeit für Wohnungen zu eröffnen. Damit ist noch kein Baurecht verbunden. Dazu bedarf es eines Bebauungsplanes. Erst in dem dafür erforderlichen Verfahren fallen nach einer intensiven Abwägung aller maßgeblichen Gesichtspunkte die Würfel für oder gegen Baurecht. Deshalb treffen wir heute keine abschließende Entscheidung. Diese ist dem kommenden Gemeinderat vorbehalten.
Deshalb haben wir mehrheitlich einer Verschiebung der Beschlussfassung zum FNP nicht zugestimmt. Der Marktgemeinderat hat sich seit Mai 2015 mit dem Thema befasst, also seit fast 5 Jahren. Eine Verschiebung auf den neuen Marktgemeinderat würde neue, evtl. lange Einarbeitung und Kosten verursachen. Auch wäre dann nicht gewährleistet, dass ausgeschiedene Wohnbau- und Gewerbeflächen nicht doch wieder aufgenommen werden wie Kappenzipfel, beim Walburgisheim, der Wald hinter der Moosbacher Feuerwehr oder südlich des Hagebaus.
Bei unserer Entscheidung für die Ausweisung des Waldstücks am JSW im FNP als Wohnbaufläche haben wir ein übergeordnetes Interesse berücksichtigt, während bei manchem Gegner der Ausweisung des Waldstücks als Wohnbaufläche im FNP das Interesse der Bewohner wohl die entscheidende Rolle spielt.