SPD sagt Nein zum Gewerbegebiet Moserbrücke

19. Februar 2015

Schwerpunkt des jüngsten SPD-Treffs war die neueste Entwicklung beim geplanten Gewerbegebiet Moserbrücke. Neu ist die Entscheidung des Wendelsteiner Marktgemeinderats und der Meinungsumschwung in der SPD Feucht. Einigkeit bestand in der Beurteilung, dass die Wendelsteiner Entscheidung, dem Städtebaulichen Vertrag zwischen dem Zweckverband Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein und dem Markt Feucht nicht zuzustimmen, jedenfalls eine Verzögerung der Entscheidung bedeutet. Endgültige Sicherheit über den Ausgang des Verfahrens besteht jedoch nicht. Denn der Wendelsteiner Marktgemeinderat lehnt die Umwidmung der Waldfläche in Gewerbefläche nicht grundsätzlich ab. Deshalb legten die anwesenden Mitglieder der SPD- Fraktion dar, weshalb sich die Fraktion nach eingehender Beratung zu einem Nein zum Gewerbegebiet Moserbrücke entschlossen hat.

Der bald 40 Jahre alte Leitspruch „Feucht ein Markt im Grünen“ beschreibt nach Auffassung der SPD nicht nur den Zustand und die Lage unserer Gemeinde, sondern ist zugleich Programm. Daraus folgt, dass Feucht bei seinem Wachstum die Grenzen respektiert, die der Wald setzt. Nach der seit 30 Jahren geltenden Rechtsverordnung des Landratsamtes Nürnberger Land zur Bannwalderklärung ist er unersetzlich und muss deshalb in seiner Flächensubstanz erhalten werden. Gerade zwischen den Siedlungsschwerpunkten Nürnberg und Feucht ist dies besonders wichtig. Von den jüngsten Eingriffen in den Bannwald kann sich täglich überzeugen, wer auf der Staatstraße nach Altdorf oder auf der Richard-Hesse-Straße zum Gewerbepark Nürnberg-Feucht-Wendelstein fährt. Auf diesem Weg will die SPD nicht weitergehen.

Der für die vorgeschlagene Änderung des Flächennutzungsplans und für den Bebauungsplan genannte Zweck überzeugt nicht mehr. Begründet wird das Vorhaben mit dem Ziel, angesichts einer „hohen regionalen Dynamik bei der Entwicklung von Gewerbeflächen in mit dem Markt Feucht vergleichbaren Gemeinden wettbewerbsfähig zu bleiben“ oder wie es an anderer Stelle heißt, um „weiterhin am Markt zu bestehen“. Zwischen Kommunen, gibt es nach Auffassung der SPD Feucht keinen Wettbewerb und keinen Markt mit Gewerbeflächen als Gegenstand. Kommunalpolitik, die sich an solchen formelhaften Begriffen aus der Wirtschaft ausrichtet, berücksichtigt nicht, dass im Landkreis noch genügend Gewerbeflächen vorhanden sind. Daher besteht keine Notwendigkeit, dafür in Feucht Wald zu vernichten.

BP Moserbrücke
Umfang des geplanten Gewerbegebiets Moserbrücke

Eine zentrale Bedeutung nehmen in der Auseinandersetzung mit den Einwendungen die ehemals militärisch genutzten Flächen POL, FASA und NATO Site 23 ein. Diese Flächen sind in dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen ausgewiesen. Flächen, wirklich nutzbar für Gewerbe, sind diese Bannwaldinseln nicht. Dennoch wird argumentiert, dass Feucht mit ihrer Einstufung als Wald Gewerbeflächen aufgibt. Zum Ausgleich dafür sei Feucht berechtigt, neue Gewerbeflächen auszuweisen.

Dem hält die SPD entgegen, dass es ein solches „Recht“ nicht gibt.

Das ehemalige Treibstofflager der US-Armee (POL) ist nach Auskunft des bayerischen Innenministeriums außerdem als Ersatzaufforstungsfläche und bereits bestätigte Ökokontoflächen zum Ausgleich für Baumaßnahmen der Autobahndirektion Nordbayern eingeplant. Ein Teil wurde nach der Altlastensanierung rekultiviert und wieder aufgeforstet

Die mit Schadstoffen belastete Munitionslagerfläche NATO Site 23 unterliegt einer Aufforstungspflicht als Teil des verbindlichen Sanierungskonzepts.

Die Munitionslagerfläche FASA ist als Ausgleichsfläche für den 6-streifigen Ausbau der A6 im Abschnitt Autobahnkreuz Nürnberg-Süd bis Autobahnkreuz Nürnberg-Ost Bestandteil des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung von Mittelfranken.

Zu Recht können daher die drei ehemals militärisch genutzten Flächen bei dem Vorhaben „Gewerbegebiet Moserbrücke“ nicht als Ausgleichsflächen in Anspruch genommen werden, sondern die Ausgleichsflächen werden an anderen Stellen ausgewiesen.

Eine Erschließung der Bannwaldinseln für gewerbliche Nutzung würde den Bannwald über alle Maßen zerschneiden. Deshalb ist sich die SPD-Fraktion einig, dass diese Flächen wieder Bannwald werden müssen.

Schließlich würde sich der Markt Feucht mit dem Gewerbegebiet Moserbrücke auch unglaubwürdig machen. Wer im Umwelt Journal die Feuchter Bevölkerung bittet, einen heimischen Baum in ihrem Garten zu pflanzen, lässt an der Ernsthaftigkeit seiner Aussage in derselben Broschüre zweifeln, dass es ihm um Klimaschutz geht, der bedeutet „global denken, lokal handeln“.

Bei der Frage „Gewerbe oder Wald“ gibt die Mehrheit der Fraktion dem Wald den Vorzug zu geben. Neuaufforstungen an anderer Stelle reichen bei der mageren Begründung für die Notwendigkeit eines Gewerbegebietes Moserbrücke nicht.

Die neue Position wurde beim SPD-Treff, bei dem auch Mitglieder des Bund Naturschutz und der Grünen anwesend waren, begrüßt. Die Anwesenden betrachteten es auch als sinnvoll, im Feuchter Marktgemeinderat zu beantragen, dass die im derzeit geltenden Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen ausgewiesenen Flächen mit der Bezeichnung FASA, NATO Site 23 und POL künftig als Waldflächen ausgewiesen werden und dass die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Gewerbegebiet Moserbrücke“ eingestellt wird.

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